Sachverständiger Bereich EDV

Ab Herbst2007 können sich qualifizierte Sachverständige für EDV-Systeme und Datenschutzbeauftragte bei der IQ-ZERT prüfen und zertifizieren lassen. Die jeweiligen Anerkennungsverfahren sind bei unserer Akkreditierungsstelle - der GA-A - anerkannt. Selbstverständlich müssen auch in diesen neuen Zertifizierungsbereichen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Zertifizierungsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil, mit deren Bestehen Sachverständige und Datenschutzbeauftragte die jeweilige besondere Fachkunde belegen.


Sachverständiger für EDV-Systeme
auch in Teilgebieten:
Technik
Systeme
Anwendungen
Small-Business

 

Prüfung

Der schriftliche Teil umfasst Fragestellungen aus dem Tätigkeitsgebiet des EDV-Sachverständigen zu allen relevanten Fachgebieten.
 

Der mündlich/praktische Teil geht auf die schriftliche Prüfung ein und behandelt darüber hinaus allgemeine fachliche Fragen. Ergänzend findet eine Überprüfung eingereichter Gutachten statt.

Insgesamt müssen mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl zum Bestehen erreicht werden. Zeigt der Prüfling in einem Bereich erhebliche Kenntnislücken, so kann die Prüfungskommission bei sonst ausreichendem Ergebnis eine getrennte Nachprüfung dieser Einzelfrage zulassen.

Zertifikaterteilung

Nach bestandener Prüfung erhält der Sachverständige ein Zertifikat und einen Stempel, die ihn als kompetenten und geprüften Sachverständigen für EDV-Systeme (IQ-ZERT) ausweisen. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Überwachung

In der Folgezeit unterliegt der Zertifizierte dem Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Er weist mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr.

In der Zertifikatlaufzeit findet mindestens eine Gutachtenüberprüfung statt.

Re-Zertifizierung

Nach Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Re-Zertifizierung. Hierzu erfolgt eine Gutachtenüberprüfung, ggf ein Einzel-Fachgespräch .


Datenschutzbeauftragter
 

Prüfung

Der schriftliche Teil umfasst Fragestellungen aus dem Tätigkeitsgebiet des Datenschutzbeauftragten zu allen relevanten Fachgebieten.
 

Der mündlich/praktische Teil geht auf die schriftliche Prüfung ein und behandelt darüber hinaus allgemeine fachliche Fragen.

Insgesamt müssen mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl zum Bestehen erreicht werden. Zeigt der Prüfling in einem Bereich erhebliche Kenntnislücken, so kann die Prüfungskommission bei sonst ausreichendem Ergebnis eine getrennte Nachprüfung dieser Einzelfrage zulassen.


 

Zertifikaterteilung

Nach bestandener Prüfung erhält der Datenschutzbeauftragte ein Zertifikat und einen Stempel, die ihn als kompetenten und geprüften Datenschutzbeauftragten (IQ-ZERT) ausweisen. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Überwachung

In der Folgezeit unterliegt der Zertifizierte dem Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Er weist mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr. Ergänzend erfolgt eine Überwachung der praktischen Tätigkeit.

Re-Zertifizierung

Nach Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Re-Zertifizierung. Hierzu werden Einzel-Fachgespräche geführt .


Wir benötigen für die Zertifizierung folgende Unterlagen:
- Antrag
- Vertrag
- Gutachtenliste (nur Bereich 1 - EDV Systeme)
- Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Unterlagen, die die berufliche Qualifikation belegen
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original (zur Einsicht)
- Bescheinigung in Steuersachen im Original (zur Einsicht)

Materialien zum Ausdrucken und Downloaden


Download Bereich EDV
Gebührenordnung (Bereich 1 - EDV Systeme)
Gebührenordnung (Bereich 2 - Datenschutzbeauftragter)
Prüfungsordnung (Bereich 1 - EDV Systeme)
Prüfungsordnung (Bereich 2 - Datenschutzbeauftragter)
Antrag (Bereich 1 + 2)
Vertrag (Bereich 1 + 2)
Gutachtenliste (Bereich 1 - EDV Systeme)
Fachliches Anforderungsprofil (Bereich 1 - EDV Systeme)
Fachliches Anforderungsprofil (Bereich 2 - Datenschutzbeauftragter)


 

IQ-ZERT
Institut für
Qualitätssicherung
und Zertifizierung
GmbH & Co. KG

Uhlandstraße 10
53757 Sankt Augustin

Tel 0 22 41/168 158 8
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