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Personen-Zertifizierung

Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt nach den der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (früher EN 45013) entsprechenden Kriterien.

Mit dem Zertifikat dokumentieren Sie Ihre persönliche und fachliche Qualität, bestätigt und kontrolliert durch einen unabhängigen Dritten, der Zertifizierungsstelle IQ-ZERT.

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist die internationale Norm zur Regelung und Kontrolle von Zertifizierungsstellen. Sie wurde mit dem Ziel erstellt, das Vertrauen in die Stellen, die Personen zertifizieren, zu stärken. Die IQ-ZERT belegt regelmäßig die nötige Kompetenz, Struktur und Erfahrung, um ein Qualitätssicherungssystem für Personenzertifizierung aufrechtzuerhalten und anzuwenden. Das Qualitätssicherungssystem baut im Wesentlichen auf Begutachtung und wiederkehrende Überwachung der zertifizierten Personen. Damit wird die Kompetenz der Personen immer auf aktuellem Stand festgestellt und nachhaltig nachgewiesen. Die IQ-ZERT wird jährlich von der DAkkS überwacht. Diese Form der Qualitätssicherung ist insbesondere im gesetzlich nicht geregelten Bereich der Berufsausübung empfehlenswert. So unterliegt zum Beispiel das Berufsbild des Sachverständigen keinem allgemein gültigen Ausbildungsablauf.

Für eine Zertifizierung muss ein Sachverständiger seine Erfahrung im Zertifizierungsbereich nachweisen. Die Kenntnisse eines Sachverständigen zur Erlangung der Zertifizierung werden von der Zertifizierungsstelle intensiv geprüft. Es werden regelmäßig Arbeitsproben kontrolliert (Gutachtenprüfungen). Der Sachverständige unterliegt einer ständigen Weiterbildungspflicht, die von der Zertifizierungsstelle kontrolliert wird. Er belegt aufgrund festgelegter Qualifikationsanforderungen einen immer aktuellen Kompetenznachweis. Die Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt in Form eines Kompetenzzertifikates und wird in einem Verzeichnis für zertifizierte Sachverständige veröffentlicht.

Die DIN EN ISO/IEC 17024 hat weltweite Gültigkeit.

Mit den neuen VDI-Richtlinienreihe 5900 ff werden die Kompetenzen des akkreditiert-zertifizierten Sachverständigen und die des öbv Sachverständigen als gleichwertig anerkannt.