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Sachverständiger Bereich vorbeugender Brandschutz

Haftungsausschluss: siehe Impressum

Das Niveau der akkreditierten Zertifizierungsprüfung bei der IQ-ZERT liegt auf gleicher Höhe wie das der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland und ist zudem international anerkannt.

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Darüber hinaus wird eine Konzeptüberprüfung durchgeführt.

 

Zertifizierung als Sachverständiger für den Bereich – Vorbeugender und gebäudetechnischer Brandschutz

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 über die IQ-ZERT.
Spätestens 4 Wochen vor Prüfungsteilnahme werden folgende Zertifizierungsunterlagen benötigt:

  • Antrag
  • Vertrag (2-fache Ausführung zum Gegenzeichnen)
  • Nachweise zu der geforderten beruflichen Qualifikation (Zeugnisse, Zertifikate
  • oder Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen)
  • eine Kopie des Personalausweises
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original*
  • eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes im Original*

(die mit * gekennzeichneten Punkte können bis zur Ausstellung des Zertifikats nachgereicht werden)

Die Gebührenrechnung muss vor der Prüfung beglichen sein.

 

Qualifizierte Tätigkeit und "Besondere Sachkunde"

Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die Tätigkeit als Sachverständiger für den Zertifizierungsbereich nachzuweisen.

Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ müssen Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.

 

Eingangsvoraussetzungen

Einschlägiges, abgeschlossenes und anerkanntes Studium, wie z.B.: Architektur, Ingenieurwesen,

oder: Meister/Techniker mit min 5-jähriger Berufspraxis,

oder: Berufs- und Werkfeuerwehrleute mit mindestens erfolgreicher B3 Ausbildung,

oder: Brandschutzbeauftragte mit min 2 jähriger Praxis im vorbeugenden Brandschutz,

oder: andere Personen mit besonderen Qualifikationen im Brandschutz oder vergleichbare Qualifikation

(besondere und vergleichbare Qualifikationen werden durch IQ-ZERT geprüft).

 

Prüfungsablauf

Die Zertifizierungsprüfung kann in zwei Bereichen abgelegt werden:

  • Bereich A: Vorbeugender Brandschutz
  • Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz

 

Die schriftliche Prüfung besteht aus 3 Teilen:

 

Teil I: Konzepterstellung / Planung zu einem vorgegebenen brandschutzrelevanten

* Bereich A: Vorbeugender Brandschutz

Kandidaten erhalten mindestens einen Grundriss und eine bautechnische Beschreibung eines vorgegebenen Gebäudes und müssen ein Kurzkonzept in Form einer Bewertung aus brandschutztechnischer Sicht erstellen.

In den Grundriss (und ggf. in die Schnittdarstellung) müssen die Kandidaten alle erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Hinblick auf die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit eintragen.

 

* Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz

Kandidaten müssen auf der Grundlage eines vorgegebenen Brandschutzkonzeptes eine Planung / Beschreibung der erforderlichen brandschutzrelevanten Maßnahmen für die Gebäude- und Anlagentechnik erstellen.

 

Teil II: Plausibilitätsprüfung

* Bereich A: Vorbeugender Brandschutz

Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Brandschutzkonzept / -gutachten und muss dieses auf Plausibilität prüfen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten.

 

* Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz

Der Kandidat erhält i. d. R. Auszüge aus einem fehlerhaften Gebäude- und anlagentechnischen Planung und muss eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich brandschutzrelevanter Anforderungen vornehmen sowie ggf. Fragestellungen hierzu beantworten.

 

Teil III: Einzelfragen

Bearbeitung von Einzelfragen zu unterschiedlichen Themen aus dem Prüfstoffverzeichnis

Für die Beantwortung der Fragen genügt in aller Regel eine verbale und in der Sache korrekte Beantwortung. In einzelnen Prüfungsbereichen können Fragen enthalten sein, die eine kurze rechnerische Nachweisführung bedingen.

Konzeptprüfung (Referenzprojekte)

Durch die Konzeptprüfung wird ermittelt, inwieweit Sachverständige in der Lage sind, ein Brandschutzkonzept zu entwickeln und darzustellen.

Das Prüfungskonzept muss von den Prüfungskandidaten eigenverantwortlich, persönlich und fachlich weisungsfrei erstellt und unterzeichnet worden sein.

Von den Kandidaten werden 3 eigenverantwortlich bearbeitete Projekte überprüft. einzureichen. Als Referenzprojekte gelten dabei

 

Bereich A: Vorbeugender Brandschutz

Brandschutzkonzepte und / oder Brandschutzgutachten und / oder Prüfberichte zu Brandschutzkonzepten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad.

Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz

Brandschutzrelevante Gebäude- und anlagentechnische Ausführungsplanungen und / oder Brandschutzgutachten für Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad.

 

 

Bereich A: Vorbeugender Brandschutz

Generell werden Referenzprojekte von baulichen Anlagen entsprechend § 2 Abs. 4 der MBO akzeptiert. Dabei sind nachfolgend beschriebene Einschränkungen zu beachten. Nicht akzeptiert werden Brandschutzplanungen / -begutachtungen / -prüfungen von

  • baulichen Anlagen mit > 30 m Höhe ohne Aufenthaltsräume oberhalb von 30 m
  • Praxen mit nur ambulanter Versorgung und ohne Sonderbaueigenschaft
  • Industriegebäuden mit Nachweis nach Abschnitt 6 der MIndBauRL
  • eingeschossigen Kindergärten und Horten
  • Beherbergungsstätten mit weniger als 60 Betten bzw. weniger als 30 Betten pro Geschoss
  • Camping- und Wochenendplätzen
  • liegenden Bauten, ausgenommen Zelte die nach einer Sonderbau-Verordnung zu behandeln sind und Garagen

 

Alle anderen nicht unter § 2 Abs. 4 der MBO explizit aufgeführten Sonderbauten unterliegen einer Einzelfallentscheidung zur Zulassung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

 

Bereich B: Gebäudetechnischer Brandschutz

Generell werden Referenzprojekte entsprechend dem Anwendungsbereich der MPrüfVO akzeptiert.

Unter höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad werden z. B. verstanden:

  • Rauchschutz-Druckanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen für > 1.000 m²
  • automatische Brandmeldeanlagen mit mehr als 100 Meldern
  • automatische Feuerlöschanlagen
  • maschinell wirkende Rauchabzugsanlagen in Rettungswegen

 

Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 40-minütigen mündlichen Prüfungsteil. Hier wird das selbst erstellt Konzept vorgestellt (ca. 15. Min). Ergänzt wird dies durch gezielte Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen jeweils mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.

Als Arbeitsprobe findet eine Konzeptüberprüfung statt. Zum Bestehen der Prüfung müssen 0 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.

Das Prüfungsergebnis kann lauten:

  • bestanden
  • bestanden mit Auflage
  • nicht bestanden

Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausste­hender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestan­dene Prüfungsteile.

 

Zertifikatserteilung

Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis, die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren. Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und ggf. Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden. Zertifikate ohne DAkkS Logo können kürzer befristet werden.

 

Überwachungsverfahren

In der Folgezeit unterliegen Zertifizierte dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es werden mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr (ab Zertifizierungsbeginn) nachgewiesen. Ferner werden in der Laufzeit zwei Konzepte angefordert.

 

Rezertifizierung

Mit Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwa­chungsverfahrens erfüllt, besteht diese aus einer Konzeptvorstellung und einem Fachgespräch - in der Regel in einer Dreiergruppe. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden.

Deltaprüfung

Existieren bereits Vorgängerqualifikationen aufgrund von Prüfungen, die nach ähnlichen Strukturen durchge­führt wurden, prüft die IQ-ZERT, ob ggf. Prüfungsanteile anerkannt werden können und nicht erneut absolviert werden müssen. Die Gutachtenprüfung und die mündlichen Prüfung finden aber regelmäßig statt.

 

Mitgeltende Dokumente

  • QM-Anhang Gebührenordnung Brandschutz 3-020-K 05
  • QM-Anhang Antrag Zertifzierung Brandschutz 4-160-K 09
  • QM-Anhang Vertrag Zertifizierung/Rezertifizierung Brandschutz 4-210-K 09
  • QM-Anhang Brandschutz Fachliches Anforderungsprofil 5 -170-K 09

 

Zusätzlich können folgende Dokumente angefragt werden:

  • QM-Anhang Prüfungsordnung Brandschutz 3-030-K 09
  • QM-Dokument SV 1-090-K 09 Antragsverfahren
  • QM-Dokument SV 3 -040-K14 Zeichensatzung
  • QM-Dokument SV 5 -060-K 14 Rechte und Pflichten des zertifizierten Sachverständigen

 

Sofern Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir Sie mit uns per Telefon, Mail oder Fax Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Zertifizierungsunterlagen können Sie über das Kontaktformular anfordern.