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Sachverständige im Bereich Kfz

Das Niveau der akkreditierten Zertifizierungsprüfung bei der IQ-ZERT liegt auf gleicher Höhe wie das der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland und bietet zusätzlich die internationale Anerkennung.

Kfz-Sachverständige werden von der IQ-ZERT in den folgenden Fachgebieten geprüft:

Kfz Bereich 1 - Beweissicherung nach Verkehrsunfällen

Kfz Bereich 2 - Beweissicherung und Unfallrekonstruktion nach Verkehrsunfällen

Kfz Bereich 4 - Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Anbei die Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 über die IQ-ZERT für den Bereich Kfz.

Für alle Bereiche gilt:

Spätestens 4 Wochen vor Prüfungsteilnahme werden folgende Zertifizierungsunterlagen benötigt:

  • Antrag
  • Vertrag (2-fache Ausführung zum Gegenzeichnen)
  • Nachweise zu der geforderten beruflichen Qualifikation (Zeugnisse, Zertifikate
  • oder Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen)
  • eine Gutachtenliste – der Prüfungsausschuss wählt 3 Gutachten zur Überprüfung aus
  • eine Kopie des Personalausweises *
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original *
  • eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes im Original *
  • (die mit * gekennzeichneten Punkte können bis zur Ausstellung des Kompetenzzertifikats nachgereicht werden)

    Sofern Sie weitere Informationen benötigen, einfach per Telefon, Mail oder Fax Kontakt mit uns aufnehmen - wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

    Zertifizierungsunterlagen können Sie über das Kontaktformular anfordern.

    Kfz Bereich 1: Zertifizierung als Kfz-Sachverständige Bereich

    „Beweissicherung nach Verkehrsunfällen“

    Anbei die Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 über die IQ-ZERT für den Bereich Kfz 1.

    Eingangsvoraussetzungen

    Qualifizierte Tätigkeit und „Besondere Sachkunde“

    Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit, die geeignet ist, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die Tätigkeit als Sachverständiger für den Zertifizierungsbereich nachzuweisen.

    Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ muss der Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.

    Spurensicherung, Technische Untersuchungen, Kompatibilitätsprüfungen, einfache Kinematikberechnungen

    Berufliche Qualifikation: Diplomingenieure, Kfz-Meister, staatl. anerk. Maschinenbautechniker und solche, die an Berufsakademien ausgebildet wurden.

     

    Prüfungsablauf

    Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst drei Teile:

  • 2 x Kollisionsanalyse, Spurenanalyse zu unterschiedlichen vorgegebenen Fällen
  • Allgemeine Fragen und Rechtsfragen zum Zertifizierungsgebiet
  • (Dauer ca. 5 Stunden)

    Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 30-minütigen mündlichen Prüfungsteil mit gezielten Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen zusammen mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.

    Als Arbeitsprobe findet eine Gutachtenüberprüfung für 3 Gutachten statt.

    Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausste­hender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestan­dene Prüfungsteile.

    Berufsanfänger müssen mindestens 5 Gutachten (ansonsten 15) in unsere Gutachtenliste eintragen, von denen 3 überprüft werden. Damit kann ein Kompetenzzertifikat ohne Akkreditierungslogo mit einer einjährigen Laufzeit erworben werden. Zum Ablauf des Jahres findet eine weitere Qualitätskontrolle statt (z.B. GA-Kontrolle, Fachgespräch,…). Zusammen mit der gesam­melten Berufspraxis prüft die IQ-ZERT die Regelzulassung.

     

    Zertifikatserteilung

    Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Kompetenzzertifi­kat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis - die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren (ohne Akkreditierungslogo zunächst ein Jahr). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden.

    Überwachungsverfahren

    In der Folgezeit unterliegen zertifizierte Sachverständige dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es müssen jählich mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr nachgewiesen werden. In der Mitte der Zertifi­katslaufzeit wird ein weiteres Gutachten überprüft.

    Rezertifizierung

    Mit Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwa­chungsverfahrens erfüllt besteht diese im Regelfall aus einer Gutachtenüberprüfung. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden - z.B. Einzel-Fachgespräche.

    Deltaprüfung

    Existieren bereits Vorgängerqualifikationen aufgrund von Prüfungen, die nach ähnlichen Strukturen durchge­führt wurden, prüft die IQ-ZERT, ob ggf. Prüfungsanteile anerkannt werden können und nicht erneut absolviert werden müssen. Die Gutachtenprüfung und die mündlichen Prüfung finden aber regelmäßig statt.

    Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit, die geeignet ist, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit von Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die sachverständige Tätigkeit im Zertifizierungsbereich nachzuweisen.Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ müssen Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.Spurensicherung, Technische Untersuchungen, Kompatibilitätsprüfungen, Analyse und Rekonstruktion von Unfällen, Anwendung von Simulationsprogrammen, Sondergutachten

    Berufliche Qualifikation: Diplomingenieure

    Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst drei Teile:
    • 2 x Kollisionsanalyse zu unterschiedlichen vorgegebenen Fällen
    • Allgemeine Fragen und Rechtsfragen zum Zertifizierungsgebiet
    • (Dauer ca. 4 Stunden)
    Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 30-minütigen mündlichen Prüfungsteil mit gezielten Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen zusammen mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden. Als Arbeitsprobe findet eine Gutachtenüberprüfung für 3 Gutachten statt. Zum Bestehen der Prüfung müssen hier 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.Das Prüfungsergebnis kann lauten:
    • bestanden
    • bestanden mit Auflage
    • nicht bestanden
    Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausste­hender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestan­dene Prüfungsteile.Berufsanfänger müssen mindestens 5 Gutachten (ansonsten 15) in die Gutachtenliste eintragen, von denen 3 überprüft werden. Damit kann ein Kompetenzzertifikat ohne Akkreditierungslogo mit einer einjährigen Laufzeit erworben werden. Zum Ablauf des Jahres findet eine weitere Qualitätskontrolle statt (z.B. GA-Kontrolle, Fachgespräch,…). Zusammen mit der gesam­melten Berufspraxis prüft die IQ-ZERT die Regelzulassung.

    Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Zertifi­kat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis - die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren (ohne Akkreditierungslogo zunächst ein Jahr). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden.

    Überwachungsverfahren

    In der Folgezeit unterliegen zertifizierte Sachverständige dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es müssen mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr nachgewiesen werden. In der Mittte der Zertifi­katslaufzeit werden einmal weitere Gutachten überprüft.

    Rezertifizierung

    Mit Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwa­chungsverfahrens erfüllt besteht diese im Regelfall aus einer Gutachtenüberprüfung. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden - z.B. Einzel-Fachgespräche.

    Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit, die geeignet ist, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit von Sachverständigen zu vermitteln. In diesem Zeitraum ist für zwei Jahre, zumindest nebenberuflich, die Tätigkeit als Sachverständiger für den Zertifizierungsbereich nachzuweisen.Die „Besondere Sachkunde“ beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse“ von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse“ muss der Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.Eingangsvoraussetzungen

    Spurensicherung, Technische Untersuchungen, Kompatibilitätsprüfungen, Schadenschätzung, Erkennen von Vorschäden

    Berufliche Qualifikation: Diplomingenieure, Kfz-Meister, staatl. anerk. Maschinenbautechniker und solche, die an Berufsakademien ausgebildet wurden.

    Fehlt dem Antragsteller bis zu einem halben Jahr Berufspraxis, kann er die Prüfung dennoch durchführen und erhält zunächst ein Zertifikat ohne DAkkS-Logo, das mit Erfüllung der Berufspraxis in ein Zertifikat mit DAkkS-Logo überführt werden kann.

    Übergangsregelung

    Verfügt ein Antragsteller nicht über alle Voraussetzung – insbesondere noch nicht über die Berufspraxis – so kann er zunächst ein Zertifikat im nicht akkreditierten Bereich erwerben. Dieses kann nach Erfüllung aller Voraussetzungen in ein Zertifikat im akkreditierten Bereich überführt werden.

    Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst vier Teile:
    • Fahrzeugtechnik, Technik, Reparatur
    • Fahrzeugschäden und Gutachtenerstellung
    • Praktische Schadenaufnahme
    • Versicherung und Recht
    (Dauer ca. 5 Stunden)Ergänzt wird die schriftliche Prüfung durch einen ca. 30-minütigen mündlichen Prüfungsteil mit gezielten Einzelfragen zum Fachgebiet. In schriftlicher und mündlicher Prüfung müssen zusammen mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.Als Arbeitsprobe findet eine Gutachtenüberprüfung für 3 Gutachten aus der eingereichten Gutachtenliste statt. Zum Bestehen der Prüfung müssen hier ebenfalls 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden. Das Prüfungsergebnis kann lauten:
    • bestanden
    • bestanden mit Auflage
    • nicht bestanden
    Nicht bestandene einzelne Prüfungsteile können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird ein noch ausstehender oder nicht bestandener Prüfungsteil nicht innerhalb von 2 Jahren nachgeholt, so verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.Berufsanfänger müssen mindestens 5 Gutachten (ansonsten 12) in die Gutachtenliste eintragen, von denen 3 überprüft werden. Damit kann ein Kompetenzzertifikat ohne Akkreditierungslogo mit einer einjährigen Laufzeit erworben werden. Zum Ablauf des Jahres findet eine weitere Qualitätskontrolle statt (z.B. GA-Kontrolle, Fachgespräch,…). Zusammen mit der gesammelten Berufspraxis prüft die IQ-ZERT die Regelzulassung.

    Kompetenzzertifikatserteilung

    Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sachverständige nach bestandener Prüfung ein Kompetenzzertifikat und einen Stempel – auf Wunsch auch einen gebührenpflichten Ausweis - die sie als kompetente und geprüfte Sachverständige auf dem Zertifizierungsgebiet ausweisen. Das Zertifikat hat im Regelfall eine Laufzeit von 5 Jahren (ohne Akkreditierungslogo zunächst ein Jahr). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsrecht. Zertifikat, Stempel und Ausweis bleiben Eigentum der IQ-ZERT und müssen mit Ende der Zertifizierung zurückgeschickt werden.

    Überwachungsverfahren

    In der Folgezeit unterliegen zertifizierte Sachverständige dem gebührenpflichtigen Überwachungsverfahren durch die IQ-ZERT. Es müssen mindestens 3 Tage Weiterbildung pro Jahr nachgewiesen werden. In der Mitte der Zertifikatslaufzeit werden einmal weitere Gutachten überprüft.

    Rezertifizierung

    Mit Ablauf des Zertifikats besteht die Möglichkeit der Rezertifizierung. Wurden alle Bedingungen des Überwachungsverfahrens erfüllt besteht diese im Regelfall aus einer Gutachtenüberprüfung. Bei Nichterfüllung einzelner Teile der Überwachung, können zusätzlich Auflagen erteilt werden - z.B. Einzel-Fachgespräche.

    Deltaprüfung

    Existieren bereits Vorgängerqualifikationen aufgrund von Prüfungen, die nach ähnlichen Strukturen durchgeführt wurden, prüft IQ-ZERT, ob ggf. Prüfungsanteile anerkannt werden können und nicht mehr absolviert werden müssen. Die Gutachtenprüfung und die mündliche Prüfung finden aber in jedem Fall statt.